Frameset (hier nur klicken, wenn diese Einzelseite über eine
Suchmaschine gefunden wurde).
Schlangen
Warum Schlangenhaltung?
Aus Sensationslust Tiere zu halten,
ist das schlechteste Motiv. So sollte zumindest die Haltung von Giftschlangen
für den Anfänger tabu sein. Neben solchen "Scheinmotiven" gibt es
aber eine ganze Reihe von Gründen, sich mit Schlangen zu beschäftigen. Im
Vordergrund sollte das Interesse an der Beobachtung des allgemeinen Verhaltens,
z. B. Beuteerwerb, Paarung und der eventuellen Aufzucht in Gefangenschaft
geborener Jungtiere stehen. Ein Protokollbuch ist dabei Grundvoraussetzung, nur
so stellt man Unregelmäßigkeiten bei der Futteraufnahme, der Häutung oder
sonstiges anomales Verhalten fest. Es wurden schon viele hochinteressante
wissenschaftliche Erkenntnisse auf diese Weise von ernsthaften Liebhabern
gewonnen. Solche Studien lassen sich aber nicht nur an seltenen und teuren
Schlangen anstellen, sondern auch an leichter zu erwerbenden und noch nicht von
der Ausrottung bedrohten Arten. Der Anfänger sollte sich auf keinen Fall von
mehr oder weniger skrupellosen Händlern zu einem unvernünftigen Kauf überreden
lassen. Gerade der Liebhaber muß und kann in erster Linie dazu beitragen, daß
Arten, die zu Raritäten geworden sind oder deren Haltung in Gefangenschaft aus
den verschiedensten Gründen nicht möglich ist, nicht mehr eingeführt werden.
Fehlt die Nachfrage, so wird der Import von selbst stagnieren. Neben den
nationalen gesetzlichen Regelungen über den Erwerb und Verkauf der unter
Naturschutz stehenden Tiere, gibt es das sog. "Washingtoner
Artenschutzabkommen". In diesem Abkommen, das gefährdete Tier- und
Pflanzenarten aufführt, sind auch eine ganz Reihe Schlangen genannt.
Die nachfolgende Aufstellung sollte
für jeden verantwortungsbewußten Liebhaber zur Maxime des Nichterwerbs werden!
Eine Ausfuhr der in Anhang 1 genannten
Tiere darf nur dann erfolgen, wenn eine von den zuständigen Behörden des
Ausfuhrlandes erteilte Ausfuhrgenehmigung vorliegt, die aber nur gegeben werden
darf, wenn eine von dem einführenden Land vorliegende Einfuhrgenehmigung
vorgewiesen werden kann, Bescheinigungen werden nur erteilt, wenn die im
Abkommen vorgeschriebenen Bedingungen der Beschaffung, des Transportes etc.
erfüllt sind und das Ausfuhrland festgestellt hat, daß die Ausfuhr der
Erhaltung der Art nicht abträglich ist. Bei der Erlangung einer
Einfuhrgenehmigung ist neben der Oberprüfung der Unterbringung und der
Versorgungsmöglichkeiten der wesentlichste Punkt der, daß solche Genehmigungen
grundsätzlich nicht erteilt werden dürfen, wenn die Einfuhr hauptsächlich
gewerblichen Zwecken dienen soll.
Anhang 1: Familie Riesenschlangen
(Boidae)
Heller Tigerpython - Python molurus
molurus
Puerto Rico Boa (Schlankboa) -
Epicrates inornatus inornatus
Jamaika Boa (Schlankboa) - Epicrates
subflavus
Madagaskar-Boa
- Acranthophis madagascariensis
Madagaskar-Hundskopfschlinger
- Sanzinia madagascariensis
Bolyer-Schlangen - (Bolyeria
multicarinata, Casarea dussumieri), Vorkommen
nur auf dem Eiland Round Islet
vor der Insel Mauritius
Eine
Ausfuhr aller in Anhang 2 aufgeführten Arten bedarf einer Ausfuhrgenehrnigung,
die unter denselben Kriterien erteilt wird wie bei der Erläuterung zu Anhang 1
angegeben wird. Die Einfuhr eines Exemplares der in Anhang 2 aufgeführten Arten
bedarf der Vorlage einer amtlichen Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes bzw.
beim Versand (Weiterverkauf etc.) einer Wiederausfuhrgenehmigung des Landes, in
welches das Tier zuvor eingeführt worden war.
Anhang
2: Familie Riesenschlangen (Boidae) ab 1977 alle Arten, sofern sie nicht
ohnehin in Anhang 1 aufgeführt sind.
Familie Nattern (Colubridae)
Brasilianische Glattnatter - Cyclagras gigas
Indische Eierschlange - Eiachistodon westermanni
Strumpfbandnatter (1 Unterart) - Thamnophis elegans hammondi