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Schlangen

 

 

Warum Schlangenhaltung?

 

Aus Sensationslust Tiere zu halten, ist das schlechteste Motiv. So sollte zumindest die Haltung von Giftschlangen für den Anfänger tabu sein. Neben solchen "Scheinmotiven" gibt es aber eine ganze Reihe von Gründen, sich mit Schlangen zu beschäftigen. Im Vordergrund sollte das Interesse an der Beobachtung des allgemeinen Verhaltens, z. B. Beuteerwerb, Paarung und der eventuellen Aufzucht in Gefangenschaft geborener Jungtiere stehen. Ein Protokollbuch ist dabei Grundvoraussetzung, nur so stellt man Unregelmäßigkeiten bei der Futteraufnahme, der Häutung oder sonstiges anomales Verhalten fest. Es wurden schon viele hochinteressante wissenschaftliche Erkenntnisse auf diese Weise von ernsthaften Liebhabern gewonnen. Solche Studien lassen sich aber nicht nur an seltenen und teuren Schlangen anstellen, sondern auch an leichter zu erwerbenden und noch nicht von der Ausrottung bedrohten Arten. Der Anfänger sollte sich auf keinen Fall von mehr oder weniger skrupellosen Händlern zu einem unvernünftigen Kauf überreden lassen. Gerade der Liebhaber muß und kann in erster Linie dazu beitragen, daß Arten, die zu Raritäten geworden sind oder deren Haltung in Gefangenschaft aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist, nicht mehr eingeführt werden. Fehlt die Nachfrage, so wird der Import von selbst stagnieren. Neben den nationalen gesetzlichen Regelungen über den Erwerb und Verkauf der unter Naturschutz stehenden Tiere, gibt es das sog. "Washingtoner Artenschutzabkommen". In diesem Abkommen, das gefährdete Tier- und Pflanzenarten aufführt, sind auch eine ganz Reihe Schlangen genannt.

 

 Die nachfolgende Aufstellung sollte für jeden verantwortungsbewußten Liebhaber zur Maxime des Nichterwerbs werden!

 

Eine Ausfuhr der in Anhang 1 genannten Tiere darf nur dann erfolgen, wenn eine von den zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes erteilte Ausfuhrgenehmigung vorliegt, die aber nur gegeben werden darf, wenn eine von dem einführenden Land vorliegende Einfuhrgenehmigung vorgewiesen werden kann, Bescheinigungen werden nur erteilt, wenn die im Abkommen vorgeschriebenen Bedingungen der Beschaffung, des Transportes etc. erfüllt sind und das Ausfuhrland festgestellt hat, daß die Ausfuhr der Erhaltung der Art nicht abträglich ist. Bei der Erlangung einer Einfuhrgenehmigung ist neben der Oberprüfung der Unterbringung und der Versorgungsmöglichkeiten der wesentlichste Punkt der, daß solche Genehmigungen grundsätzlich nicht erteilt werden dürfen, wenn die Einfuhr hauptsächlich gewerblichen Zwecken dienen soll.

 

Anhang 1: Familie Riesenschlangen (Boidae)

 

Heller Tigerpython - Python molurus molurus

Puerto Rico Boa (Schlankboa) - Epicrates inornatus inornatus 

Jamaika Boa (Schlankboa) - Epicrates subflavus 

Madagaskar-Boa - Acranthophis madagascariensis

Madagaskar-Hundskopfschlinger - Sanzinia madagascariensis

Bolyer-Schlangen - (Bolyeria multicarinata, Casarea dussumieri), Vorkommen                                                                     nur  auf dem Eiland Round Islet vor der Insel Mauritius

 

 

Eine Ausfuhr aller in Anhang 2 aufgeführten Arten bedarf einer Ausfuhrgenehrnigung, die unter denselben Kriterien erteilt wird wie bei der Erläuterung zu Anhang 1 angegeben wird. Die Einfuhr eines Exemplares der in Anhang 2 aufgeführten Arten bedarf der Vorlage einer amtlichen Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes bzw. beim Versand (Weiterverkauf etc.) einer Wiederausfuhrgenehmigung des Landes, in welches das Tier zuvor eingeführt worden war.

 

Anhang 2: Familie Riesenschlangen (Boidae) ab 1977 alle Arten, sofern sie nicht ohnehin in Anhang 1 aufgeführt sind.

 

Familie Nattern (Colubridae)

Brasilianische Glattnatter  - Cyclagras gigas

Mussurana  -  Cielia cielia

Indische Eierschlange -  Eiachistodon westermanni

Strumpfbandnatter (1 Unterart) - Thamnophis elegans hammondi